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Unser Service bei
der Sondereigentumsverwaltung:
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Die Immobilienverwaltung Stockhausen GmbH & Co. KG besteht
seit mehr als 35 Jahren.
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Mit
unserem Geschäftssitz in Wiesbaden-Igstadt sind wir dank der zentralen
Lage und günstigen
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Verkehrsanbindungen
rasch "vor Ort", um Sie intensiv zu betreuen.
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Wie bieten
die kaufmännische Abwicklung und technische Betreuung zu Ihrem
Sondereigentum.
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Wir
wickeln für Sie alle Verwalter Aufgaben ab - von der Eingabe der Daten
Ihres Objektes in
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unsere EDV-Anlage
über die Kontenführung, bis zur Vertretung bei privaten und öffentlich
rechtlichen
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Belangen
- um nur einige unserer Tätigkeiten zu benennen.
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Unser
Konzept für diese Aufgabe:
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Unser
Ziel ist es, Ihre Wohnung(-en) sowohl im
technischen als auch im kaufmännischen
Bereich kostengünstig, effektiv und werterhaltend zu verwalten.
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Reparaturmaßnahmen
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Selbstverständlich
gehört für uns die Angebotseinholung bei Instandhaltungsmaßnahmen sowie die
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Betreuung
und Kontrolle von durchgeführten baulichen Maßnahmen, dazu gehört u. a. Objektbege-
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hung zur Feststellung von Mängeln. Bei Handwerkeraufträgen
überzeugen wir uns selber vor Ort über
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deren Notwendigkeit.
Bei größeren Sanierungen werden Ausschreibungen durch uns vorgenommen,
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danach
erfolgt erst die Beauftragung einer Fachfirma zur Instandsetzung/Reparatur
in Verbindung mit
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individueller
Abspracheregelung mit dem Wohnungseigentümer bei Problemen oder im
Kostenfall.
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Versicherungsschäden
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Bei
Versicherungsschäden wie Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden, wird die
notwendige Mängel-
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beseitigung sowie Schadenanzeige und weitere Abwicklung mit der
Versicherung erledigt.
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Miet-
und Erhöhungsverlangen
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In
diesem Zusammenhang verweisen wir im Besonderen auf unsere entsprechenden
Prüfungen der
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objektbezogenen
Situation bei Instandsetzungsmaßnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft
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(Fensteraustausch,
Dämmungsaufbringung, Modernisierung der Heizung, usw.), welche gemäß dem
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§ 3 MHG
zu einer fristgerechten Anhebung des Mietzinses führen können. Sowie
grundsätzliche Über-
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prüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung
des Miethöheregelungsgesetzes
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Mietinkasso
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Das von
der Mehrheit der Kunden gewünschten Mietinkassos in der
Sondereigentumsverwaltung setzt
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auf
eine gut funktionierende Buchhaltung, die alle eingehenden Sollmieten
regelmäßig und gründlich
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überwacht
sowie ggf. die notwendigen Beitreibungsmaßnahmen und Mahnverfahren
(Zahlungser-
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innerung – Mahnung – Kündigung – und u.U.
erforderliche Rechtsmittel einlegen) unter
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Berücksichtigung
der rechtlichen Vorschriften zügig veranlasst.
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Nebenkostenabrechnung/Betriebskostenabrechnung
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Bei der
Erstellung der Nebenkostenabrechnung sind die rechtlichen Grundlagen
zwischen
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dem
Wohnungseigentumsgesetz und z.B. der 2. Betriebskostenverordnung zu
beachten. Die in der
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WEG -
Abrechnung eingestellten Kosten sind auf Umlegbarkeit auf den Mieter zu
prüfen.
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So ist
beim Beispiel der Aufzugsvollwartung der Anteil Reparaturkosten zu
ermitteln und von den
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Wartungskosten
in Abzug zu bringen. Insofern kann in der Nebenkostenabrechnung eben nicht
nur
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die
vorbehaltlose Übernahme der WEG – Betriebskosten erfolgen, sondern hier
muss im Einzelfall
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die Kostenart detailliert geprüft werden, nicht zuletzt hängt eine
ordnungsgemäße Kostenberück-
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sichtigung aber auch vom jeweils gültigen, individuellen
Mietvertrag ab. Letzteres wird von uns
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natürlich
eingehend bei der Neuvermietung berücksichtigt.
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Einnahmen-
und Ausgabenrechnung
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Erstellung
einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung für den Eigentümer
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Wohnungsübergaben
und Wohnungsabnahmen
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Durchführung
von Wohnungsübergaben und Wohnungsabnahmen sowie Kontrolle der Ausführung
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der
vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen
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Neuvermietung
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Bei
einer Neuvermietung kommt neben einer ordnungsgemäßen Wohnungsabnahme auch
die
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spezifische
Auswahl der neuen Mietpartei passend auf das Haus und Wohnungsumfeld eine
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entscheidende
Rolle zu.
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So sind
soziale Umgangsformen der Neumieter genauso unentbehrlich wie dessen
Solvenz. Hierzu
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erfolgt
von unserer Seite stets eine hinreichende Liquiditätsüberprüfung eines
Mietinteressenten nicht
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zuletzt
in Form von als bekannt vorauszusetzenden Abfragemethoden.
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Zu
unseren weiteren Aufgaben gehören der Abschluss von Mietverträgen, die
Überwachung der
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Hausordnung
sowie Erledigung von sämtlichem Schriftverkehr, die das Vertragsverhältnis
betreffen.
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Versicherungspflicht
des Mieters
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Auch
die Prüfung und vertragliche Bindung des Mieters an eine
Mindestversicherungspflicht in Form
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einer
Haftpflicht und Hausratsversicherung wird bei unseren Vermietungen
verlangt. Beispiel:
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Hausratversicherung:
Beseitigung von Schäden bei Einbrüchen an Wohnungseingangstüren oder
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Fenstern.
Haftpflichtversicherung: Übernahme von Schäden durch persönliche Verursachung,
Verlust
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der
Schlüssel der Sicherheits-Haus-Schließanlagen, oder nur das Einhauen eines
Nagels in der Wand
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mit
Zerstörung des Antennenkabels…
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Reparatur-,
Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten
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Wir empfehlen
unseren Kunden in unserer Sondereigentumsverwaltung mit
uns eine entsprechende
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Vereinbarung
über einen bestimmten Betrag zu treffen, bis zu dessen Höhe wir im
Sondereigentum
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ohne vorherige
Rücksprache mit dem Eigentümer Reparaturaufträge beauftragen können.
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Übernahme
und Sicherstellung Ihrer Interessen als
Eigentümer
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Übernahme
der Rechtsgeschäfte und Wahrnehmung Ihrer Interessen als Eigentümer gegenüber
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allen
Behörden einschließlich Grundbuchämtern und allen anderen Geschäftspartnern
– Mieter –
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Handwerker
– Versicherungsgesellschaften u.a.
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Unser
Angebot für Sie
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Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenfreies individuelles Angebot auf
Basis Ihrer Sondereigentumssituation, sprechen Sie uns an.
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